Crewvertrag
Der Crewvertrag hilft einige der juristischen Rahmenbedingungen für Skipper und Crew vertraglich zu regeln. Der dargebotene Crew-Vertrag auf Basis der Mitseglervereinbarung von www.yacht.de wurde funktional erweitert und im Buch "Der erfolgreiche Chartertörn" erläutert.
Vollständig aus einer möglichen Haftung beim Segeln befreien lassen kann sich der Skipper jedoch nicht. Verwendet man die folgenden Crewvertrag in unveränderter, mit der Crew unverhandelter Form, hat sie wohl "AGB-Charakter", wie die Juristen sagen. In AGBs (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) kann man bestimmte Dinge (e.g. Haftung bei grober Fahrlässigkeit) nicht ausschließen. In diesem Punkt entwickeln sich die Skipperhaftpflichtversicherungen weiter. Bitte aktuell die jeweiligen Versicherungsbedingungen prüfen.
Eine andere Bezeichnung für einen "Crewvertrag" ist "Mitseglervereinbarung". Im Zusammenhang mit dem Crewvertrag stehen die Skipperhaftpflicht-Versicherung und die Kautionsversicherung für die Segelyacht.
Mehr rund um dieses Thema: "Der erfolgreiche Chartertörn", Delius Klasing.
Ich bin kein Jurist und kann daher nur empfehlen, die Vorlage vor Verwendung zu verstehen und ggf. juristischen Rat einzuholen.
Download des Crewvertrag / der Mitseglervereinbarung DOC. Siehe "Der erfolgreiche Chartertörn", Delius Klasing, Seite 27.
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