Mitseglervereinbarung

Mitseglervereinbarung: Vertragliche Regelung zwischen Crew und Skipper beim Segeltörn.

Mitseglervereinbarung

Die Mitseglervereinbarung (Crewvertrag) gibt einem Segeltörn im Segelurlaub den rechtlichen Rahmen. Sie behandelt Fragen der Haftung innerhalb der Crew untereinander und regelt die finanziellen Aspekte zwischen Skipper und Crew und innerhalb der gesamten Besatzung.

Sehr empfehlenswert aus Sicht des Skippers ist, die Mitseglervereinbarung vor Unterzeichnung des Chartervertrags abzuschließen. So kann er besser sicherstellen, dass alle Crew-Mitglieder ihren Anteil an der Charter bezahlen und keiner einfach mal so abspringt – ohne zu zahlen. Daher der Tipp für die Reihenfolge der Vertragsabschlüsse:

  1. Charter-Angebote bei Agenturen oder online einholen und das passende auswählen
  2. Mitseglervereinbarung erstellen und durch alle Crew-Mitglieder unterzeichnen lassen, ggf. Teilzahlung / Vorkasse von den Mitseglern erbeten.
  3. Nun erst den Chartervertrag unterzeichnen und an die Charter-Agentur zurücksenden.

Weitere Aspekte der MSV bzw. des Crewvertrags sind im Buch „Der erfolgreiche Chartertörn“ erläutert.

Die Mitseglervereinbarung ist auch Bestandteil des eBook „Checklisten für Segeltörns“, ebenfalls als Download auf www.charter-logbuch.de (Logbuch).

Download Mitseglervereinbarung

In der Vorlage ist eine Excel-Tabelle integriert, so dass die Kalkulation innerhalb des Dokuments automatisiert durchgeführt werden kann.

 

Die Mitseglervereinbarung hilft beim Segeln einige der juristischen Rahmenbedingungen für Skipper und Crew zu regeln. Der dargebotene Vertrag von www.yacht.de wurde funktional erweitert und im Buch „Der erfolgreiche Chartertörn“ erläutert.

Vollständig aus einer möglichen Haftung beim Segeln befreien lassen kann sich der Skipper jedoch nicht. Verwendet man den folgenden Vertrag in unveränderter, mit der Crew unverhandelter Form, hat sie wohl „AGB-Charakter“, wie die Juristen sagen. In AGBs (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) kann man bestimmte Dinge (e.g. Haftung) nicht ausschließen. Die Juristen unterscheiden hier zwischen grob fahrlässigem und fahrlässigem Handeln. Hier sei auch die Skipperhaftpflicht-Versicherungen verwiesen. In letzter Zeit ist hier Bewegung drin, so dass teilweise ‚grobe Fahrlässigkeit des Skippers/Versicherungsnehmers‘ mit eingeschlossen sind.

Ich bin kein Jurist und kann daher nur empfehlen, die Vorlage vor Verwendung zu verstehen und ggf. juristischen Rat einzuholen.

Download: funktional erweiterte Mitseglervereinbarung DOC. Siehe „Der erfolgreiche Chartertörn“, Delius Klasing, Seite 27.

 

Gratis eBook „Checklisten für Segeltörns“

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Ideal für die Törn-Vorbereitung zu Hause:

  • roter Faden zur Vorbereitung: Agenda Vortreffen
  • Packliste Segeltörn, Crew
  • Skipper-Packliste
  • Musterproviantliste
  • Mitseglervereinbarung

Anmerkung zur Mitseglervereinbarung

Dieses Beispiel einer Mitseglervereinbarung basiert auf einer Quelle von www.yacht.de, namentlich: http://www.yacht.de/reise/reisegepaeck/mitseglervereinbarung.html. (2018) Dieses Beispiel wird auch im Buch „Der erfolgreiche Chartertörn“, Ludwig Brackmann, Verlag Delius-Klasing, beschrieben.

Das Beispiel von www.yacht.de wurde in der Praxis funktional und inhaltlich zur vorliegenden Datei weiterentwickelt. Eine juristische Prüfung der vorliegenden Datei hat nicht stattgefunden. Somit wird auch keine Gewähr für die juristische Tragfähigkeit des vorliegenden Textes übernommen. Im Bedarfsfall ist eine juristische Prüfung dieses Beispiels einer Mitseglervereinbarung durch den Nutzer durchzuführen.

Die in der Datei verwendeten Textfelder sind gelb hinterlegt. Die Inhalte können im Menüpunkt „Datei/ Eigenschaften/ Anpassen“ geändert werden. Danach den Text markieren und „Felder aktualisieren“ wählen.

Die Törnkosten sind in der eingebetteten Tabelle beispielhaft eingegeben. Der Endwert muss von Hand in den darunter liegenden Textabschnitt übertragen werden.


📌 Tipps

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Mitseglervereinbarung regelt Kosten und Haftung

Ein Unglück auf See ist schnell passiert, und deshalb gehört es zu den wichtigen Aufgaben des Skippers auf einem Charterschiff, Crewmitglieder beizeiten über Haftungsrisiken aufzuklären. Als kleine Hilfestellung wurde diese Mitseglervereinbarung ausgearbeitet, mit der sich die am Törn Beteiligten verpflichten, Kosten zu übernehmen und auf bestimmte Ersatzansprüche als Folge leichter Fahrlässigkeit zu verzichten (siehe auch Ziffer 5 der Mustervereinbarung).

Grundsätzlich schützt eine Mitseglervereinbarung vor Ansprüchen untereinander, die nicht durch eine Versicherung abgedeckt sind. Vorsätzlich verursachte Schäden sind allerdings ausgeklammert (§ 276 Abs. 3 BGB). Für Sach- oder Personenschäden, die durch grobe Fahrlässigkeit des Skippers oder eines Crewmitglieds entstehen, kann die gegenseitige Haftung nur durch eine so genannte Individualvereinbarung ausgeschlossen werden. Einer solchen individuellen Regelung dürfen wegen §§ 305 ff. BGB (Regelungen zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen) aber keine vorformulierten Vertragsbedingungen zugrunde liegen. Dahingehende Vereinbarungen müssen vielmehr für jeden Fall extra ausgehandelt und formuliert werden. Das folgende Formular sollte daher nur als Vorschlag für eine vom Skipper entworfene Vereinbarung dienen.

Welche Vereinbarung greift, ob leichte oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, entscheiden Gerichte immer im Einzelfall. Totalen Schutz verspricht keine Vereinbarung. Gegenüber Dritten entfaltet zudem eine solche Vereinbarung regelmäßig keine Wirksamkeit.

Sofern nichts Außergewöhnliches passiert, kann die Mitseglervereinbarung in der Schublade bleiben. Denn fahrlässig verursachte Sach- und Personenschäden werden heute in der Regel von der Bootseigner-Haftpflicht abgedeckt. Haftpflichtschäden der Crewmitglieder untereinander sind aber meistens nicht mitversichert. Ein besonderes Risiko lastet immer auf dem Charter-Skipper, denn er trägt die Verantwortung für alles, was an Bord passiert und haftet als möglicher Schadensverursacher mit seinem gesamten Vermögen. Er trägt letztlich auch das Risiko, wenn etwas mit der Kasko- bzw. Haftpflichtversicherung der gecharterten Yacht nicht stimmt, z. B. Beiträge nicht gezahlt wurden etc..

Weitergehenden Schutz ermöglicht der Abschluss einer geeigneten Skipperhaftpflichtversicherung.